Rechtsanwalt für Familienrecht in Rangsdorf (Groß Machnow)

Familienrecht

Als Fachanwalt für Familienrecht berate und vertrete ich Sie bei sämtlichen rechtlichen Problemstellungen im Zusammenhang mit der Eingehung und Beendigung von ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaften. Wegen der Vielzahl der offenen Fragen steht in diesen Auseinandersetzungen häufig nicht so sehr der einzelne Aspekt, sondern die Durchsetzung eines positiven Gesamtergebnisses im Mittelpunkt meiner Bemühungen.

Da familienrechtliche Probleme immer mit einer besonderen Betroffenheit der Mandanten verbunden sind, bin ich bestrebt mit Ihnen gemeinsam einen Weg zu finden, der schnell, zum Wohle der gemeinsamen Kinder, kostengünstig und nervenschonend zur Erledigung führt. Dabei liegt mein Augenmerk vorrangig auf der außergerichtlichen Einigung.

Zu meiner Tätigkeit gehört u.a.:

  • die Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung im Zusammenhang mit der Trennung und Scheidung von Eheleuten,
  • die Regelung des Sorge- und Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kindern,
  • die Klärung von Fragen des Versorgungsausgleichs,
  • die Gestaltung von Ehe- und Partnerschaftsverträgen,
  • vertragliche Gestaltung innerhalb der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, insb. zur Regelung der Vermögensverhältnisse („gemeinsam Bauen ohne Trauschein“)
  • die Berechnung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens,
  • Beratung und Vertretung bei Unterhaltsansprüchen sowohl für Minderjährigen-, Volljährigen- und Elternunterhalt,
  • die Regelung der Verhältnisse am Hausrat und der Ehewohnung während des Getrenntlebens und nach der Scheidung,
  • Rechtsschutz in Eilangelegenheiten (insb. Umgang, elterliche Sorge, Unterhalt, Sicherung des Zugewinnausgleich vor illoyalen Vermögensverschiebungen des anderen Ehegatten)
  • die Berechnung von Zugewinnausgleichsansprüchen und deren Durchsetzung
  • die Klärung der sonstigen Vermögensverhältnisse ([z. B.] Auseinandersetzung über Grundvermögen)
  • Vaterschaftsfeststellung/- anfechtung
  • die Beratung und Vertretung in Fragen der Beziehungen von Verwandten untereinander sowie
  • die Beratung und Klärung steuerrechtlicher Fragen mit familienrechtlichem Bezug.