
Verkehrsrecht
Angesichts des stetig zunehmenden Straßenverkehrs hat das Verkehrsrecht in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Als Verkehrsteilnehmer können Sie sowohl als Kraftfahrer als auch als Radfahrer oder Fußgänger im Straßenverkehr geschädigt werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass wegen behaupteter Verstöße gegen Vorschriften des Straßenverkehrsrechts Verwarn- oder Bußgelder gegen Sie erhoben werden bzw. ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wird.
In nachfolgend aufgeführten Bereichen werde ich für Sie außergerichtlich und gerichtlich tätig:
- Vertretung im Falle des drohenden Entzuges der Fahrerlaubnis (Entzug nach Punktesystem, wegen Alkohols oder Drogen),
- Vertretung in Buß- und Verwarngeldverfahren,
- Vertretung als Geschädigter eines Verkehrsunfalls (Abwicklung des Unfallschadens, Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen),
- Vertretung in Strafverfahren mit verkehrsrechtlichem Bezug.
Bekannte Einsatzgebiete: Bußgeldbescheid, Fahrverbot, Führerschein, Geschwindigkeitsübertretung, Schmerzensgeld, Unfallregulierung, …